Unfallmeldung Studierende

Im Falle eines Arbeits-, Wege- oder Sportunfalles im Sinne des SGB VII sind Studierende verpflichtet, diesen zu dokumentieren bzw. anzuzeigen. Verunfallte (bzw. der Fachvorgesetzte oder eine andere Person, die Kenntnis von diesem Unfall hat) sind zuständig für die unverzügliche Meldung des Unfalls an die Führungskraft.

Dokumentation Unfall

Angaben zum Unfall und den Erste-Hilfe –Leistungen sind durch den Verunfallten oder den Ersthelfer im Verbandblock zu dokumentieren. Dieser befindet sich i.d.R. im Erste-Hilfe-Kasten.

Unfall mit Arztbesuch

Studierende (bzw. eine Person, die Kenntnis von diesem Unfall hat) müssen für jeden Unfall, der ärztlich behandelt wird, die „Unfallanzeige Studierende“ ausfüllen und ausdrucken. Die notwendige Unterschrift („Leiter der Einrichtung“) muss über das Sekretariat eingeholt werden. Die Unfallanzeige wird vom Sekretariat an das „Servicezentrum Studierende“ geschickt und von dort an die Unfallkasse MV (UK-MV) weitergeleitet. Die Unfallanzeige ist schnellstmöglich nach Kenntnis des Unfalls zu erstellen. Die Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers (UK-MV) lautet: 934265910863001

  • Hier gibts die Unfallmeldung