Verpflichtende Teilnahme an Forschungsprojekten

Das Modul Forschungsprojekt in der Sportwissenschaft im (modularisierten) Lehramt an Gymnasien und an Regionalen Schulen sieht als teilnahmeberechtigende Vorleistung u.a. "den Nachweis von 10 Versuchspersonenstunden" vor. Das heißt, die Studierenden der o.g. Lehrämter sind verpflichtet, in einem Umfang von zehn Stunden selbst als Versuchspersonen/Probanden an Forschungsprojekten des Instituts für Sportwissenschaft teilzunehmen!

Belegschein "Versuchspersonenstunden"

Modulbeschreibungen "Forschungsprojekt in der Sportwissenschaft"

Informationen zu Inhalt, Art und Umfang der Teilnahme als Versuchspersonen/Probanden ist den Aushängen im Institut zu entnehmen oder direkt bei den Dozenten/Studienleiter zu erfragen. Sowohl die Anmeldung als auch die Anerkennung der abgeleisteten Versuchspersonenstunden erfolgt direkt über den jeweiligen Dozenten/Studienleiter. Zur Anerkennung der Versuchspersonenstunden ist der untenstehende Belegschein zu verwenden. Die Abrechnungseinheit beträgt 0,5 h.