Warum Inklusion

Mit der Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 erhielt jeder Mensch das Recht auf Bildung. Die ausnahmslose Umsetzung ließ aber lange Zeit auf sich warten und ist bis heute nicht selbstverständlich, da es nicht allen möglich ist diskriminierungsfrei am Bildungswesen teilzuhaben.

Ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Erfüllung des Rechts auf Bildung war die Kultusministerkonferenz von 1960, die den Aufbau von Sonderschulen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen beschloss. Allerdings bestand bis 1978 für Schülerinnen und Schüler mit schweren Behinderungen immer noch keine Schulpflicht und somit kein offizielles Recht auf Bildung.

Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Sonderschulen war aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn schon lange zeigen Erfahrungen und wissenschaftliche Begleitstudien, dass die Separation dieser Personengruppen zu Benachteiligungen in der Sozial- und Leistungsentwicklung führen.

Auch deshalb forderte schon 1989 die Kinderrechtskonvention für Kinder mit Behinderung „die aktive Teilnahme am Gemeinschaftsleben (...), so dass die möglichst vollständige soziale Integration des Kindes ermöglicht wird“ (Art.23, 13).

Dass diese Forderung von internationalem Interesse ist, zeigte die UNESCO Konferenz zum Thema Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität im Jahr 1994. Hier wurde Inklusion als das wichtigste Bildungspolitische Ziel angesehen und in der Salamanca- Resolution verankert. Insgesamt schlossen sich dabei 92 Regierungen und 25 internationale Organisationen der Leitidee der Inklusion an.

Mit der Ratifizierung der UN- Konvention im Jahr 2009 bekam das Recht auf Bildung für alle eine weitere gesetzliche Grundlage, denn Artikel 24 der internationalen Konvention formuliert das kompromisslose Recht auf Bildung ohne Diskriminierung. Dies bedeutet vor allem die freie Schulwahl für Kinder mit Behinderung, denen der Zugang zu einer allgemeinen Regelschule nun nicht mehr verwehrt werden kann.

Das das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlich mit und ohne Behinderung der richtige Weg ist zeigen viele positive Erfahrungen an Schulen mit integrativen Klassen, die auf einen bewussten Umgang mit Heterogenität und die Kooperation von Sonderpädagogik und Allgemeiner Pädagogik in integrativen Settings setzen.

 

Quelle:
Platte, A. (2009). Das Recht auf Bidung und das besondere Recht auf Bildung. In Zeitschrift für Inklusion- online. Verfügbar unter: www.inklusion-online.net/index.php/inklusion- online/article/view/157/157