Sporteignungsprüfung
Mit dem Sporteignungstest wird eine Eignung für die Studiengänge am Institut für Sportwissenschaft geprüft. Der Nachweis der sportpraktischen Eignung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Die nächste Sporteignungseignungsprüfung an der Universität Rostock findet am 12. und 13. Juni 2025 statt. Die Begrüßung und Eröffnung erfolgt in der Universitätssporthalle im Justus-von-Liebig Weg 3.
FAQ - Eignungsprüfung
Wann findet die Eignungsprüfung statt?
Die Eingangsprüfung für das Studium der Sportwissenschaften an der Universität Rostock findet einmal jährlich zu Beginn des Sommersemesters, (i.d.R. im Mai / Juni) am Institut für Sportwissenschaften satt. Der Termin wird Anfang des Jahres auf der Homepage des Institutes bekannt gegeben.
Wie bewerbe ich mich für einen Eignungstest?
Für die Bewerbung wird in einem Zeitfenster über mehrere Wochen ein Link freigegeben, über welchen die Eintragung in die jeweiligen Gruppen erfolgt.
An welchen und wie vielen Tagen findet die Prüfung statt?
Die Prüfung erfolgt gruppenweise, entweder an einem Donnerstag oder einem Freitag, je nachdem für welche Gruppe die Eintragung erfolgt ist. Jeder Teilnehmer oder jede Teilnehmerin muss nur an einem Tag in einer Gruppe teilnehmen.
Welche Dokumente und Zeugnisse benötige ich für die Teilnahme an der Eignungsprüfung?
Bitte halten Sie am Tag der Eignungsprüfung folgende Dokumente bereit, da Sie nur nach vollständiger Vorlage dieser Unterlagen am Eignungstest teilnehmen dürfen:
Personalausweis, eine Kopie der ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Link: Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) und das Deutsches Schwimmabzeichens in Silber bzw. höherwertiger Abschluss, z. B. Rettungsschwimmernachweis in Bronze oder Jugendschwimmabzeichen in Silber (wenn 400m in höchstens 20 min geschwommen sind)
Die erforderlichen Zeugnisse und Nachweise sind im Original am Prüfungstag vorzulegen.
Kann ich jede ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen?
Sie können auch eine Bescheinigung nach dem Muster einer anderen der unten aufgeführten Universitäten verwenden – unser Vordruck ist nicht verpflichtend.
Welche Übungen werden geprüft und wie erfolgt die Bewertung?
Unter folgendem Link ist die Eingangsprüfungsordnung der Universität Rostock zu finden: https://www.isportwi.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/Alle_PHF/ISPORTWI/Studieninformation/Eignungspruefung_Sport_2016_onlinefassung_01.pdf Auf diesen Seiten werden alle Übungen genau beschrieben!
Wie kann ich mich auf die Übungen vorbereiten?
Eine ausführliche Darstellung der geprüften Inhalte einschließlich Videodemonstration ist außerdem auf der Internetpräsenz der Universität Leipzig unter dem Reiter Mehrkampf zu finden. Bitte gleichen Sie die dort dargestellten Inhalte unbedingt mit der Eignungsprüfungsordnung der Universität Rostock ab. Die Inhalte der Prüfungsordnung sind verbindlich, die Übungen in den Videos dienen nur als Orientierung und können ggf. leicht abweichen.
Werden auch erfolgreiche Prüfungsbescheinigungen anderer Universitäten am Fachbereich Sportwissenschaften der Universität Rostock anerkannt?
Wir erkennen sportpraktische Eignungsprüfungen der folgenden Universitäten an: Bochum, Freiburg, Halle/S. (außer Sport für Grundschule), Heidelberg, Hildesheim, Jena (Test für die Lehramtsstudiengänge), Karlsruhe, Kassel, Kiel, Köln, Konstanz, Leipzig, Stuttgart, Tübingen, zentraler Nachweis der Universitäten Bayerns.
Die Eignungsnachweise anderer Hochschulen oder Universitäten, welche a.d.S. nicht aufgeführt sind, werden nicht anerkannt.
Auf der Internetseite SPORTEIGNUNGSTEST – ÜBERSICHT ÜBER ALLE UNIS finden sich Angaben zu sportpraktischen Eignungsprüfungen an Hochschulen in Deutschland und Österreich. Wenn unser Termin in Rostock nicht passt, können sich Bewerber:innen dort über alternative Termine informieren. Die Universität Rostock übernimmt keine Gewähr für die dort genannten Angaben, da diese Internetseite extern verwaltet wird.
Anforderungen
An der Universität Rostock wird eine inhaltlich gleiche Sporteignungsprüfung durchgeführt wie an der Universität Leipzig. Die Beschreibung der Stationen findet sich in der Eignungsprüfungsordnung der Universität Rostock. Eine ausführliche Darstellung der geprüften Inhalte einschließlich Videodemonstration ist außerdem auf der Internetpräsenz der Universität Leipzig unter dem Reiter Mehrkampf zu finden. Bitte gleichen Sie die dort dargestellten Inhalte unbedingt mit der Eignungsprüfungsordnung der Universität Rostock ab. Die Inhalte der Prüfungsordnung sind verbindlich, die Übungen in den Videos dienen nur als Orientierung und können ggf. leicht abweichen. Am Tag der Eignungsprüfung werden keine Stationen erklärt, hier müssen Sie sich unbedingt im Vorfeld informieren! Die Kosten für die Anreise, Verpflegung und die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel müssen selbst getragen werden. Der Ortswechsel zwischen der Universitätssporthalle (Justus-von-Liebig Weg 3), der Sporthalle am Waldessaum (Institut für Sportwissenschaft) und dem Leichtathletikstadion (Sportforum, Kopernikusstr. 17a) erfolgt selbstorganisiert. Die Sportstätten sind untereinander fußläufig innerhalb von 15 min erreichbar. Besucher und Begleitpersonen sind in den Sporthallen nicht zugelassen.
Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn nach Ablegen aller sportmotorischen Tests
- mindestens 22 Punkte erreicht sind,
- im 1500m Lauf mindestens 1 Punkt erzielt wird und
- insgesamt nicht mehr als eine Fehlleistung (0 Punkte) vorliegt.
Nach der zweiten Fehlleistung ist die Prüfung sofort zu beenden.
Anmeldung zur Eignungsprüfung
Die Einschreibung für die Eignungsprüfung beginnt am 12. Mai 2025 um 10:00 Uhr und endet am 30. Mai 2025. Der Link zur Einschreibung.
Zulassungsvoraussetzung zur sportpraktischen Eignungsprüfung
Sie müssen die Teilnahmegebühr von 25 € für die Sporteignungsprüfung (Link: Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Rostock über die Erhebung von Hochschulgebühren vom 11.02.2020) innerhalb des Anmeldezeitraums entrichten.
Bitte halten Sie am Tag der Eignungsprüfung folgende Dokumente bereit, da Sie nur nach vollständiger Vorlage dieser Unterlagen am Eignungstest teilnehmen dürfen:
- Ihren Personalausweis
- eine Kopie der ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Link: Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) Hinweis: Sie können auch eine Bescheinigung nach dem Muster einer anderen der unten aufgeführten Universitäten verwenden – unser Vordruck ist nicht verpflichtend.
- Deutsches Schwimmabzeichens in Silber bzw. höherwertiger Abschluss, z. B. Rettungsschwimmernachweis in Bronze oder Jugendschwimmabzeichen in Silber (wenn 400m in höchstens 20 min geschwommen sind)
Anerkennung der sportpraktischen Eignungsprüfung
Die bestandene Eignungsprüfung am Institut für Sportwissenschaft der Universität Rostock ist zwei Jahre gültig.
Entprechend der Eignungsprüfungsordnung der Universität Rostock werden ausschließlich bestandene praktische Eignungsprüfungen (nicht älter als zwei Jahre) anerkannt.
Wir erkennen sportpraktische Eignungsprüfungen der folgenden Universitäten an: Bochum, Freiburg, Halle/S. (außer Sport für Grundschule), Heidelberg, Hildesheim, Jena (Test für die Lehramtsstudiengänge), Karlsruhe, Kassel, Kiel, Köln, Konstanz, Leipzig, Stuttgart, Tübingen, zentraler Nachweis der Universitäten Bayerns.
Vorbereitung auf die Sporteignungsprüfung
An alle Neuanwärter*innen,
wir würden euch gerne bei der Vorbereitung auf den Sporttest so gut es geht unterstützen. Falls ihr also Interesse an einem gemeinsamen Training und Austausch zu den Anforderungen habt, meldet euch gern bei uns, der Fachschaft, per Mail (Betreff "Sporteignungsprüfung") oder auf Instagram.
Mail: spowi.fachschaftuni-rostockde
Instagram: spowirostock
Wir freuen uns gemeinsam mit euch zu trainieren.
Eurer Sport-FSR
Immer noch Fragen zur Sporteignungsprüfung?
Sollten nach dem Lesen der obenstehenden Informationen noch Fragen zur Sporteignungsprüfung offen sein, meldet euch per Mail mit dem Betreff "Sporteignungsprüfung" bei unserem Mitarbeiter Dirk Jahnke.


